Leerstandsabgabe

Liebe BürgerInnen!

Die Besteuerung von Leerständen ist mit 01.01.2023 in Kraft getreten. Geregelt wird die Abgabe im

 Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz (TFLAG). 

Dies bedeutet, dass alle Objekte, die nicht als Wohnsitz genutzt werden und daher für einen Zeitraum von sechs Monaten oder länger leer stehen, abgabepflichtig sind.


Erklärung zur Leerstandsabgabe.pdf herunterladen (0.09 MB)


KM Freizeitwohnsitz-u. Leerstandsabgabe.pdf herunterladen (0.07 MB)



08.04.2024