Wichtige Information für Hundehalter

Gesetz

Liebe Hundehalterin, 

Lieber Hundehalter,


wir dürfen euch darüber informieren, dass der Tiroler Landtag eine Novelle zum Tiroler Landespolizeigesetz beschlossen hat, wodurch ab 1. Februar 2020 einheitliche Regeln für die Haltung von Hunden in allen Tiroler Gemeinden eingeführt wurden.


Insbesondere gilt:

  • Im bebauten Gebiet (=Ortsgebiet) gilt eine Leinen– oder Maulkorbpflicht

    Die Hundehalter können hier zwischen diesen beiden Varianten wählen.


  • Auf Spielanlagen, in Kinderbetreuungs- und Schuleinrichtungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, sowie an öffentlichen Orten, an denen sich üblicherweise größere Menschenansammlungen bilden, herrscht Leinen- und Maulkorbpflicht.


  • Hundehalter, die ab 01.04.2020 erstmals einen Hund bei der Gemeinde anmelden, müssen den Nachweis einer theoretischen Ausbildung zur Hundeführung (Sachkundenachweis) in Form eines Kurses mit der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorlegen.

Verstöße gegen diese Vorschriften bilden eine Verwaltungsübertretung und sind von der Bezirkshauptmannschaft mit einer Geldstrafe bis zu € 500,- zu bestrafen. 


Viele Hundehalter in Mariastein haben bisher schon (freiwillig) ihre Vierbeiner an die Leine genommen oder ihnen einen Maulkorb angelegt. 

Im Sinne eines rücksichtsvollen Miteinanders in unserer Gemeinde dürfen wir an die Vernunft ALLER Hundehalter appellieren, die neuen gesetzlichen Bestimmungen ab sofort einzuhalten. Vielen Dank.

20.02.2020