Sie befinden sich hier: Startseite
Bei Kindern im Kindergartenalter oder im schulpflichtigen Alter ist eine Namensänderung der Eltern und gegebenenfalls auch der Kinder formlos der jeweiligen Institution (Kindergarten/Schule/Hort) mitzuteilen.
Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie in unseren Kapiteln Kinderbetreuung und Schule.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
TOURISMUSVERBAND
SOZIALSPRENGEL
FREIWILLIGE FEUERWEHR
GOTTESDIENSTORDNUNG
NEWSLETTER ANMELDUNG
ELEKTRONISCHE ZUSTELLUNG