Sie befinden sich hier: Startseite
Wer eine Wohnung in Österreich bezieht, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Binnen drei Tagen nach Bezug der Unterkunft in Österreich muss die Anmeldung des Wohnsitzes erfolgen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
TOURISMUSVERBAND
SOZIALSPRENGEL
FREIWILLIGE FEUERWEHR
GOTTESDIENSTORDNUNG
NEWSLETTER ANMELDUNG
ELEKTRONISCHE ZUSTELLUNG