Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Barrierefreiheit
Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Altersteilzeitgeld) beziehen, müssen Sie die Namensänderung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, bei Ihrer Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) bekannt geben.
Ihr Arbeitsmarktservice gibt die Namensänderung in Folge auch an Ihren Krankenversicherungsträger weiter.
Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice (→ AMS)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Bauen
Coronavirus in Österreich
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Jobs
Personalausweis
Pflege
Todesfall
Umzug